Kalludra Bahndienste – Sicherheit am Gleis
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Kalludra Immobilien und Bahndienste GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Sicherungs- und Bahndienstleistungen.

§2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungsaufnahme zustande.

§3 Leistungen

Umfang und Art der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit qualifiziertem Personal und im Rahmen der geltenden Sicherheitsvorschriften.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Rechnung.

§5 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Rahmenbedingungen zur Verfügung.

§6 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

§7 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Landshut. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.